Wir haben geöffnet!

Das Bürgerzentrum Ehrenfeld ist für Veranstaltungen, die aufgrund von Regelungen auf Bundes-, Landes-, und Kommunalebene, gestattet sind, unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen geöffnet und für Nutzer*innen zugänglich gemacht.

Unser Corona-Konzept finden Sie hier:

Bitte nutzen Sie für Raumanfragen unser Formular. Sie erreichen uns unter info@bueze.de und zu den Kernarbeitszeiten unter 0221-542111.

Corona-Konzept Fassung 12. Oktober 2020

Auf Basis der Corona-Schutzverordnung Fassung 30. September 2020

Das Bürgerzentrum Ehrenfeld ist für Veranstaltungen, die aufgrund von Regelungen auf Bundes-, Landes-, und Kommunalebene, gestattet sind, unter Einhaltung folgender Schutzmaßnahmen geöffnet und für Nutzer*innen zugänglich:

Grundsätzliche Identifikation und Umgang mit erkrankten Personen: In Aushängen und bei Nutzer*innen wird durch eine Ergänzung zum Mietvertrag darauf hingewiesen, dass symptomatische Nutzer*innen die Einrichtung nicht betreten dürfen. Bei Auftreten von Symptomen nach einem Besuch besteht die Notwendigkeit einer umgehenden ärztlichen Abklärung und der Information an das Bürgerzentrum Ehrenfeld.

Am Haupteingang werden Ein- und Ausgang räumlich voneinander getrennt und die Hygiene-Regeln ausgehangen.

Am Haupteingang rechts steht eine Hygiene-Station mit Desinfektionsmittel. Es gilt das Abstandsgebot von mindestens 1,5m, die „Hust-und Niesetikette“, Handhygiene sowie dass im gesamten Haus eine Mund-Nasen-Maske getragen werden muss. Diese muss bei Veranstaltungen auch am Platz des Aufenthalts getragen werden.

Die Nutzer*innen folgen einem Einbahnstraßen-Leitsystem auf dem Boden, um Abstand im Haus zu ermöglichen. Der Fahrstuhl kann nur von einer Person gleichzeitig benutzt werden, ausgenommen sind hilfebedürftige Nutzer*innen.

Für Austausch mit dem Info-Büro wartet man an der Theke, dort sind Wartemarkierungen mit 1,5 m Abstand angebracht. Die Theke wird durch einen Plexiglas-Spukschutz gesichert. Desinfektionsmittel steht griffbereit. Mitarbeiter*innen des Infobüros tragen, wie alle Mitarbeiter*innen, bei sämtlichen Tätigkeiten (außer bei Schreibtischarbeit) Mundschutz. Die Maximalbelegung im Info-Büro beträgt eine Person.

Die Nutzung unserer Räume ist entsprechend der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung möglich. Veranstaltungen bis 100 Personen sind ohne zusätzliches Konzept möglich. Der Mindestabstand von 1,5m kann bei Veranstaltungen entsprechend unterschritten werden. Dafür ist eine besondere Rückverfolgbarkeit anhand eines Sitzplanes sowie der korrekten Adressen notwendig. Die Mieter*innen/Nutzer*innen/Kursleiter*innen zeichnen sich durch eine Verpflichtungserklärung verantwortlich, diese ist bei Abschluss des Vertrages zu unterschreiben. Es wird die Verantwortung dafür übernommen, dass sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln halten. (Die Allgemeinverfügung der Stadt Köln vom 09.10.2020 untersagt diese Lösung vorläufig).

Folgender Ablauf ist verpflichtend:  

  1. Beim Betreten des Raumes muss der Vordruck Anwesenheit und die Datenschutzerklärung ausgefüllt werden.
  2. Danach werden Utensilien desinfiziert. Im jeweiligen Raum sind Möbel so angeordnet, dass die maximale Kapazität nicht überschritten werden kann.
  3. Die Mund-Nasen-Maske darf abgenommen werden, sobald der Sitzplatz eingenommen ist und der Sicherheitsabstand gewährleistet ist. In allen anderen Situationen herrscht Maskenpflicht.
  4. Nach Beendigung der Veranstaltung und dem Verlassen aller Teilnehmer*innen werden von der verantwortlichen Person alle Fenster geöffnet und dem/der BüzE-Mitarbeiter*in umgehend Bescheid gegeben.

Die Nutzung der öffentlichen Toiletten ist nur mittels Registrierung via QR-Code möglich. Das Betreten der Unisex-Toilette ist nur von einer Person gleichzeitig gestattet, die Eingangstür bleibt aufgestellt. Das Betreten der Toiletten im Untergeschoss ist nur von zwei Personen gleichzeitig gestattet. Alle Toiletten werden zwei Mal täglich gereinigt. Das gleiche gilt für alle Türklinken.

Regelungen für die Durchführung von Eltern-Kind-Angeboten in der Minimäusepiste

§ 7 der CoronaSchuVo ermöglicht die „Durchführung von Bildungsangeboten und Prüfungen in Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Volkshochschulen, Musikschulen sowie sonstigen nicht unter § 6 fallenden öffentlichen, kirchlichen oder privaten außerschulischen Einrichtungen und Organisationen. Hier sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen, zur Begrenzung des Zutritts zu Schulungs- und Prüfungsräumen und zur Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 sicherzustellen.“ Diese Regelung umfasst auch Angebote für Eltern mit Kindern. (Auszug Info Frühe Hilfen Stadt Köln)

Als Zusatz zu den grundlegenden Verpflichtungen für den Ablauf von Raumnutzungen im Bürgerzentrum Ehrenfeld (s.o.) gelten folgende Regeln für die Minimäusepiste:

  1. Es ist vorab eine Auswahl von Spielzeug zu treffen, welches vor der Nutzung zu desinfizieren ist und sich auch im Nachhinein gut reinigen lässt. Das Spielzeug darf nicht unter den Kindern getauscht werden. Schlecht zu reinigendes Material (Bällebad, Kissen, Kuscheltiere etc.) kann nicht verwendet werden.
  2. Die Teilnehmenden treten einzeln zur Tür hinein und desinfizieren sich die Hände. Maximal 5 Erwachsene und ihre Kinder sowie die Kursleitung können gleichzeitig an einem Kurs teilnehmen, um den Abstand von 1,5m zu gewährleisten. Hierfür ist eine entsprechende Vorbereitung der Stühle bzw. Markierung auf den Matten notwendig. Beim Betreten und Verlassen des Raums sowie kurzfristigem Bewegen zwischen den Plätzen tragen die Erwachsenen eine Mund-Nasen-Bedeckung.
  3. Für die Kinder sind eigene Krabbeldecken mitzubringen, auf denen sie auf den Matten liegen können. Auch für das Wickeln ist eine eigene Unterlage mitzubringen.
  4. Essen und Getränke müssen bei Bedarf selbst mitgebracht werden und können nur am Platz verzehrt werden.
  5. Das Singen ist nur bei geöffnetem Fenster möglich und wenn ein Abstand von 3m eingehalten werden kann.

Für unsere Belegschaft gilt:

Es besteht eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Masken bei allen Tätigkeiten, außer am Schreibtisch.

Bei Raumnutzungen sind zehn Minuten vor der vereinbarten Raumbelegung die Tür aufzuschließen und sämtliche Fenster zu öffnen. Es ist zu kontrollieren, ob alle erforderlichen Unterlagen und Utensilien bereit liegen. Die verantwortliche Person wird eingewiesen, bzw. die Verhaltensregeln werden ausgehändigt. Nach einer Raumbelegung sind die Flächen und Türklinke zu desinfizieren, nach ausreichender Belüftung werden Fenster und Türen geschlossen.

Im Büro wird die Maximalkapazität nicht überschritten. Alle 30 Minuten wird gelüftet oder bei geöffnetem Fenster gearbeitet. Es sind nur die Utensilien am eigenen Arbeitsplatz zu benutzen. Die Türklinke ist zu meiden, möglichst bei angelehnter Tür arbeiten, Türklinke zwei Mal täglich desinfizieren.

Mit Nutzer*innen bzw. Klient*innen sind geeignete Räume aufzusuchen oder bei schönem Wetter gehen wir raus. Besucher*innenbogen und Datenschutzerklärung ausfüllen lassen.